Das Handbuch ausgehändigt – |
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Was es heißt, jahrelang für ein Auto nicht auf dem eigenen Konto anzusparen, sondern die Finanzierung durch Einzahlungen auf die Staatskasse im Voraus zu leisten, dürfte jedem Bürger der ehemaligen DDR bekannt sein. Bis zu einem Dutzend und mehr Jahre zahlten sie für den „drüben“ heiß begehrten Trabi ein. Aber sie haben dann wenigstens das gute Stück auch irgendwann erhalten. Das System „Erst ansparen und dann fahren“ war allerdings keine Erfindung des einstigen Arbeiter- und Bauernstaates. Diese Idee war schon vorher im „Tausendjährigen Reich“ geboren worden. Mit dem KdF-Wagen, dessen Name an die Erholungs- und Ferienorganisation der Nationalsozialisten „Kraft durch Freude“ angelehnt war. Heute wird jedes Auto mit einer Bedienungsanleitung ausgeliefert. Beim KdF-Wagen war das anders. Da gab es zunächst das „Handbuch“. Und im Geleitwort von Dr. Robert Ley, dem Leiter der damaligen „Deutschen Arbeitsfront war zu lesen: „Als wir dem Befehl des Führers entsprechend den KdF-Wagen schufen und nun durch unser Sparsystem den schaffenden Deutschen die Möglichkeit geben, ein eigenes Kraftfahrzeug zu erwerben, ging ein Wunschtraum in Erfüllung, der uns schon lange beseelte. Ich freue mich, dass ich dieses Buch nunmehr den deutschen Arbeitskameraden in die Hand geben kann.“
Weiter heißt es: „Ein Volk motorisieren heißt, jedem die Möglichkeit geben, ein Kraftfahrzeug zu besitzen. Mit der Schaffung des KdF-Wagens hat der Führer diese Forderungen verwirklicht.“ Der „Führer“ hat das Volk dann in der Tat motorisiert – nur auf eine andere Art, als das Volk sich das vorgestellt hatte... Empfohlen „zur Mitnahme“ wurden im Handbuch u.a.: „Isolierband, um eventuell schadhaft gewordene Kabel zu isolieren – 1 Taschenmesser, ist immer nützlich – 1 Taschenlampe zur nächtlichen Orientierung – Putzlappen zur Reinigung“. Und als Fazit hieß es: „So gerüstet, können Sie jede Fahrt, wohin auch immer, frohen Mutes beginnen und erfolgreich durchfühen.“ Für viele, die den KdF-Wagen dann als Kübelwagen der Wehrmacht wohin auch immer benutzen durften, wurde es keine erfolgreich durchgeführte Fahrt frohen Mutes... Versichert wurde der KdF-Wagen schon ab Werk. Zitat aus dem Handbuch: „Jeder KdF-Wagen wird für die Dauer von 2 Jahren ab Verlassen des Werkes gegen Haftpflicht und beschränkt gegen Kasko versichert, damit der Sparer bei Unfällen usw. geschützt ist. Die Zweijahresprämie für den KdF-Wagen ist auf den Gesamtbetrag von RM 200,- Beschränkt worden, die ebenfalls im Rahmen des Sparvertrags entrichtet werden.“ Gegen die Möglichkeit, trotz gezahlter Sparraten ohne Auto zu bleiben, gab es keine Versicherung... Mit dem Problem Alkohol am Steuer hat man sich schon damals auseinandersetzen müssen. Und das sogar mit einem entsprechenden Passus im Handbuch im Anhang „Allerlei Wissenswertes“ unter der Rubrik „Was man nicht tun darf, aber wissen muß“ dieser Hinweis: „Der größte Feind des Kraftfahrers ist der Alkohol. Es ist strengstens verboten, sich nach dem Alkoholgenuß ans Steuer seines Wagens zu setzen. Hat man in alkoholischem Zustand einen Unfall, so kann in jedem Fall mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden.“ In diesem Punkt hat sich bis heute nichts geändert. Einen Alkohol-Passus aber findet man natürlich in keiner Bedienungsanleitung... Und am Ende des Handbuchs steht dieser Appell: „Jeder KdF-Wagenfahrer sollte seine Ehre daransetzen, seinen Wagen vorbildlich zu beherrschen, zu fahren, zu behandeln und die Verkehrsvorschriften peinlich zu beachten. Fahren mit Kopf und Ritterlichkeit am Steuer sind Voraussetzungen, die jeden KdF-Wagenfahrer auszeichnen sollen.“ Jeden Fahrer eines Kraftfahrzeugs auch heute noch... |
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