Rechtsanwälte werden zu den Hochverdienern der freien Akademikerberufe werden, wenn die geplante Reform der BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) Realität wird. Mit 28,5% sind Sie dann als Klient dabei. Da Rechtsanwälte schon von jeher nicht zu den Hungerleidern zählten, ist hinlänglich bekannt, auch den Mitgliedern der Kommission, die von der Bundesjustizministerin eingesetzt wurde, um den „Notleidern“ unter den Akademikern die Anpassung ihrer Einkommen an vergleichbare Berufsgruppen zu ermöglichen. Doch mit welcher Berufsgruppe wollen Sie Rechtsanwälte vergleichen? Mit Architekten, mit Gutachtern, mit Medizinern, mit Psychiatern?
Eines war jedoch von vorneherein klar: diejenigen, die letztlich die Zeche zahlen, nämlich Rechtsschutzversicherer und Verbraucherverbände als Vertreter des „Citizen X“, blieben außen vor und wurden erst gar nicht eingeladen. Schließlich wollte Mann/Frau Rechtsanwalt und Akademiker unter sich sein, wenn es um die Beschließung einer für die Rechtsanwälte so wichtigen Reform ging. Da konnte und wollte man keine Misstöne vernehmen oder gar dulden. Fest steht nur eins: sollte diese Reform Wirklichkeit werden, geht der Normalbürger düsteren Zeiten entgegen, denn nicht alle können einen Platz an der Sonne beanspruchen. Mein Rat: satteln Sie um, studieren Sie schnell ein paar Semester Jura und eröffnen Sie eine Kanzlei. Das Eldorado ist Ihnen sicher.
Wie würde die Realität aussehen? Im Streitfalle könnten Sie keinen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen, weil die BRAGO Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit abwürgt. Dabei kommt es natürlich auch auf den Streitwert an. Je höher der ausfällt, um so tiefer müssen Sie in die Tasche greifen, so dass oftmals die Kosten für Anwalt und Prozess den Wert der Sache übersteigt. Viel Spaß beim Klagen. Haben Sie keine Knete, dann treten Sie den Gang über die Beratungs-, später Prozesskostenhilfe an, was meistens in der Zuweisung einer Pflichtverteidigung oder in der Inanspruchnahme eines Pflichtanwalts endet. Na gut werden Sie sagen, immer noch besser als nackt dastehen. Wenn Ihnen ein Unterhemd genügt, um Ihre Blöße zu bedecken, dann ist das sicher in Ordnung. Aber wer möchte schon nur im Hemdchen durch die Welt eilen? Sie sehen, wie ungemein wichtig es in unserer schnelllebigen Zeit geworden ist, sich entsprechend abzusichern. Ob privat, ob geschäftlich, ohne Rechtsschutzversicherung gehen Sie eine ungewissen Zukunft entgegen. Einer Zukunft, die Ihnen im Schadenfall mehr als nur die vielzitierten Haare vom Kopf frisst.
Deshalb kann es an dieser Stelle nur ein entschiedenes NEIN zu den utopischen „Honorar-Aufbesserungen“ einer rechtsbeflissenen Elite geben, die in erster Linie dem Gesetz und damit dem Recht des einzelnen Individuums und nicht dem eigenen Vorteilsdenken verpflichtet ist. Bei allem Honorarhunger sollten die Mitglieder der Kommission, der kopfstarken Lobby und Interessengruppen im Bundestag bedenken, dass es die Rechtsschutzversicherer und damit letztlich die Versicherungsnehmer sind, die ihren üppigen Lebensstil finanzieren. Ziehen die Damen und Herren die Schraube zu sehr an, müssten sie möglicherweise auf die Villa in Mexiko, die Farm in Kanada oder den Ferrari verzichten. Denn das Ergebnis wird dann zwangsläufig der Rückgang an Rechtsschutzversicherungen sein, was sich unter dem Strich negativ auf das Einkommen der Rechtsanwälte auswirkt. Niemand bestreitet den Anspruch der Rechtsanwälte auf ein angemessenes Honorar, aber mit 28,5% Erhöhung liegt diese Forderung jenseits allen rationalen Denkens und ist dem weltfremden Wunschdenken einiger Fantasten zu zurechnen.
Rechtsschutz für Führungskräfte
Wer führt soll den Kopf hinhalten für den Mist, den er verbockt. Hört sich gut an, und inzwischen hat die Rechtssprechung durch zahlreiche Urteile bewiesen, dass sie es mit diesem Anspruch ernst meint. Das war nicht immer so und ist durchweg zu begrüßen. Vor allem die persönliche Haftung der Führungskräfte rückt immer stärker in das Blickfeld der Justiz. Es geht mithin nicht mehr allein um die Rechtssprechung im Schadenfall, sondern erweitert um die Einbeziehung der persönlichen Haftung einer Führungskraft für begangene Taten, seien diese nun zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Natur.
Unabhängig davon kann es für eine Führungskraft zu ernsthaften Beeinträchtigungen in Beruf und Privatleben kommen, lange bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren oder gar einer Rechtssprechung gekommen ist.
Schon die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft setzt ein Räderwerk in Gang, dem der Einzelne durch vorbeugende zeitige Maßnahmen nur schwerlich gewachsen ist. Das gilt besonders für die angesprochene Klientel der Führungskräfte. Ermittlungen in den Chefetagen gehören heute bereits zum Alltag, und die Haftungsrisiken beschränken sich schon lange nicht mehr nur auf den juristischen Begriff der Unternehmensform.
Der Gesetzgeber hat den Haftungsrahmen über das Unternehmen hinaus auf die beteiligten natürlichen Personen enorm ausgeweitet. Diese Ausweitung verlangt ein entsprechendes Absicherungskonzept, das vom leitenden Angestellten bis zum Prokuristen alle Positionen einschließt. Daher gilt: besondere Haftungsrisiken bedürfen eines speziellen Deckungskonzeptes. Auch hier bietet der größte deutsche und europäische Rechtsschutzversicherer eine maßgeschneiderte Versicherung an, die sich aus drei Blöcken zusammensetzt und folgende Leistungen zum Inhalt hat:
1. Schutz bei Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren. Wer in der Wirtschaft tätig ist weiß, dass die EU Bußgeldbescheide verhängt, die oftmals über sechsstellige Beträge hinaus gehen. Da bedarf es eines erstklassigen Anwaltes, um diesen Forderungen entgegen zutreten. Spitzenanwälte bekommt man nicht zum Normaltarif. Doch wer kann sich schon im Vorfeld der Ermittlungen einen solchen Anwalt leisten?
2. Führungskräfte werden oft in Prozesse verwickelt, wo es um hohe Vermögensschäden geht, die sie zu verantworten haben – oder auch nicht. Aber das kann oftmals erst im Laufe eines langwierigen Prozesses geklärt werden, was viel Geld kostet. Die daraus resultierenden Ansprüche müssen abgewehrt werden, weil sie in den meisten Fällen zum Ruin des Betroffenen führen.
3. Letztlich geht es um den Schutz des Betroffenen – sprich seinen Anstellungsvertrag.
Welches Unternehmen hat schon ein Interesse daran, eine in Prozesse verwickelte Führungskraft weiter zu beschäftigen? Um sich gegen eine Kündigung zu wehren, bedarf es zum einen eines erstklassigen Anwaltes und zum anderen ausreichender Liquidität. Die ist in den meisten Fällen nur über eine Rechtsschutzversicherung zu erlangen, die alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Die Leistungsbereitschaft – sprich Deckungssumme – schwankt je nach Baustein zwischen 250000 und 1 Million Euro. Damit bietet dieser Rechtsschutz den Führungskräften eine optimale Risikoabdeckung. Das gilt übrigens auch und ganz besonders für Freiberufler wie Journalisten und Fotografen, die durch ihre Arbeit nicht selten in Situationen geraten, wo die Grenzen fließend sind und ähnlichen Risiken wie die Führungskräfte in der freien Wirtschaft ausgesetzt sind. Daher ist es für diesen Berufsstand ungemein wichtig sich beizeiten um eine optimale Rechtsschutzabsicherung zu bemühen.
Ohne Moos nix los
oder: wie finanziere ich meinen Prozess??
Seit zwei Jahren bietet der größte deutsche und europäische Rechtsschutzversicherer das ProFi Paket oder die Prozess-Finanzierung an.
Was sich dahinter verbirgt?? Ganz einfach. Sie haben berechtigte Ansprüche die man in eine Geldforderung umwandeln kann, aber kein Geld um diese durchzusetzen. Denn – um Forderungen eintreiben zu können, benötigen Sie einen Titel. Den bekommen Sie durch ein rechtskräftiges Urteil. Und dieses wiederum nur durch eine Verhandlung. Dort sitzen dann die Anwälte beider Seiten und verhandeln möglichst lange darüber, ob und wie viel Ihnen als Anspruchsberechtigtem zusteht. Bis es soweit ist, müssen Sie erst einmal tief in Ihr Täschchen greifen. Und das kann leer sein, bevor Sie Ihren Anspruch durch Urteil gesichert haben. Pech für Sie, und wenn es ein kleiner Trost ist; Sie stehen mit dieser Erfahrung nicht allein da.
Hier hilft die größte deutsche und europäische Rechtsschutzversicherung weiter.
Sie suchen mit Ihrem speziellen Anliegen eine Beratungsstelle auf und tragen den Fall vollständig und mit allen Unterlagen vor. Sie haben durchaus gute Chancen Ihre Forderungen einzuklagen, aber nicht genügend Knete. Jetzt springt der Versicherer ein. Ihr Fall wird geprüft und für gut befunden. Der Versicherer übernimmt die Kosten der Prozessführung und erstreitet Ihren Anspruch. Im Gegenzug erhält der Versicherer einen Anteil der eingeklagten Forderung, praktisch als Honorarersatz. Wichtigster Punkt: Sie treten zu keiner Zeit in Vorlage und sind auch im nachhinein zu keinerlei Zahlungen verpflichtet!! Besonders Journalisten und Freiberufler wie Fotografen bietet sich hier die Möglichkeit bereits verloren geglaubte Forderungen doch noch zu beleben und somit wenigstens einen Teil erfolgreich einzuklagen.
Rechtsschutz ?? Na klar !! Für alle Jahrgänge.
Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch EPS-Schäffler / Körner
Quelle: DAS München.
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