Bundessozialgericht:

DSDS-Juroren sind als Künstler abgabenpflichtig



Justizia

Ob die bösen Sprüche von DSDS-Juror Dieter Bohlen eine besondere Kunstform darstellen, mag das Publikum beurteilen. Für das Bundessozialgericht ist die Sache eindeutig. Nach einem Urteil vom 1. Oktober sind die Juroren der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar" Unterhaltungskünstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Somit ist RTL für die Honorare der Jury zur Künstlersozialabgabe (KSA) verpflichtet.

Der Sender hatte in dem Rechtsstreit mit der Künstlersozialkasse argumentiert, die Mitglieder der DSDS-Jury seien Experten, keine Künstler. Doch das Kasseler Bundessozialgericht beurteilte dies anders. Die aus der Musikbranche stammenden Juroren wären keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus, sondern ein wesentlicher Teil des DSDS-Konzepts. Sie begleiten ihr Urteil über die musikalischen Bemühungen der Kandidaten mit unterhaltsam gemeinten, oft aber bissigen und die Grenzen des guten Geschmacks übersteigenden Kommentaren und trügen maßgeblich zum Publikumserfolg der Sendungen bei, indem sie eine Mischung aus Musikkritik, unterhaltsamer Information und Polemik präsentierten.

Die Richter fügen ihrer Begründung allerdings hinzu, dass für die Einbeziehung einer Leistung in die Künstlersozialversicherung keine besondere Gestaltungshöhe erforderlich sei.

BSG vom 01.10.2009 AZ: B 3 KS 4/08 R



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Quelle: Der TITELSCHUTZ Anzeiger Nr. 944, Woche 42, 13.10.2009

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