Hier ist guter Rat nicht teuer

Markenschutz als Überlebensversicherung



Stellen sie sich vor, dass ihnen das Licht der Erleuchtung aufgeht und sie eine Superidee haben, die sich nach ihrem Dafürhalten als der Megahit am Markt erweisen könnte. Vor lauter Freude und Euphorie stürmen sie mit ihren Vorstellungen die Marketingabteilungen und Chefetagen der Unternehmen, aber dort ist man nach genauem Studium ihrer Unterlagen eher skeptisch und winkt dankend ab.

Sie sind enttäuscht und während sie noch darüber grübeln was sie möglicherweise falsch gemacht haben, platziert plötzlich über Nacht die Firma XYZ eben jene Idee - ihre erdachte Marke - in leicht modifizierter Form - unter anderem Namen und landet damit - wie von ihnen richtig erkannt, einen Megahit, der für saftige Umsatzzahlen im Unternehmen XYZ sorgt. Oder sie sind selbst unter-nehmerisch tätig und entwickeln ein Markenzeichen für ihr Produkt, um sich so nachhaltig im Bewusstsein der Menschen und damit auch am Markt zu platzieren.

Und während sie sich noch die eine oder andere Strategie überlegen, wie sie denn am besten ihre Marke an den Mann und die Frau bringen, sind andere bereits auf den Zug gesprungen und haben sich in pfiffiger Weise ein umsatzträchtiges Markenzeichen schützen lassen, das dem ihren auf verblüffende Art ähnelt. Leider schwappt diese Erfolgswelle an ihnen vorbei, denn sie haben weder ihre Idee noch den Namen der damit verbundenen Marke zeitig geschützt. Die damit einhergehende Frustration und Wut wird immens sein, ihnen letztlich aber nicht viel nützen, denn sie müssten nun klipp und klar beweisen, dass eben jenes Produkt oder jene Idee in den wesentlichen Bestandteilen ihr geistiges Eigentum - ihre Erfindung ist. Diese Beweisführung ist nicht nur sehr langwierig und zeitaufwendig, sie kostet auch reichlich Kohle. Ehe sie sich versehen ist nicht nur ihr schöner Traum geplatzt wie eine Seifenblase, sondern auch noch ihr Konto von einem tiefroten Schleier überzogen, der ihre restlichen Illusionen rasch in das Meer der Vergessenheit schleudert. Aus der Traum - weil sie zu gutgläubig und vor allem - zu unwissend waren.

Damit sie bei ihren Bemühungen um Anerkennung und Erfolg mit ihren geistigen Kindern keinen Schiffbruch in Sachen Plagiat und Raubkopie erleiden, haben erfahrene Fachrechtsanwältinnen einen mehr als praktischen Markenschutzführer in Buchform herausgebracht, der sie genau auf jene Wege führt, auf denen sie sicher und ohne Nachteile ihr Ziel beim Deutschen Patent- und Markenamt erreichen. In der Buchreihe Pocket Recht (Wirtschaftsliteratur) gibt der Cornelsen Verlag Scriptor GmbH & Co. KG Berlin dieses praktische und vor allem für "Neulinge" mehr als wertvolle Buch heraus. In acht Kapiteln erläutern die Autorinnen und Anwälte auf dem Gebiet des Markenrechts, Sandra Sophia Bormann und Jessica Loew, alles Wesentliche zum Thema Markenschutz. Das beginnt bei der Einleitung mit der Fragestellung, warum Markenschutz überhaupt vonnöten ist. In der Einführung dieses Beitrags findet man bereits eine Menge Gründe sich für den Markenschutz seiner Idee zu entscheiden.

Wenn sich die Vorstellung von der eigenen Marke gefestigt hat, wird es Zeit sich um die Formalien zu kümmern. Schon hier kann der unbedarfte Zeitgenosse weitere kapitale Fehler machen es sei denn, er zieht das Buch Markenschutz zu Rate welches ihm hilft, gefährliche Klippen sicher zu umschiffen. Denn ihre Marke soll ja ihr wirtschaftlicher "Personalausweis" werden, ihr "geschäftlicher Fingerabdruck", durch den sich die Türen zum Erfolg am Markt öffnen sollen. Denn gute Marken bedeuten nicht nur Anerkennung und Umsatz, sie sichern dem Unternehmer auch einen Wettbewerbsvorteil, der beim Sprung in neue Märkte von ausschlaggebender Bedeutung sein kann.

Eine Marke erfinden oder sie sich auszudenken ist die eine Sache, sie zu schützen ist eine andere. Das gewusst wie ist auch hier wieder eine weitere Tür zum innovativen und wirtschaftlichen Erfolg. Entweder entscheidet man sich für den Schutz seiner Marke nur in Deutschland als rein nationale Marke. Oder man weitet seinen Schutzschirm auf Europa oder bestimmte Länder in Europa aus. Schließlich bietet sich noch die Möglichkeit einen weltweiten Schutz für seine Marke zu erreichen. Die Anmeldung der eigenen Marke geschieht mittels entsprechender Formulare beim Deutschen Patent- und Markenamt in München gegen eine Gebühr. Sie gilt jeweils für 10 Jahre und kann nach Ablauf erneut um jeweils 10 Jahre - ebenfalls gegen Gebühr - verlängert werden.

Doch Vorsicht - eine Marke entwickeln, die später ihr geschäftlicher Fingerabdruck werden soll, muss mit größter Genauigkeit und akribischen Nachforschungen - sprich Recherchen erfolgen. Denn das DPMA (Deutsche Patent- und Markenamt) überprüft nicht die Rechte Dritter, die eventuell durch die "Erfindung" ihrer Marke berührt werden könnten. Dafür muss der Markenanmelder selbst Sorge tragen. Wer da nicht größte Sorgfalt walten lässt, kann eine böse Überraschung erleben.

Weiterhin muss sich der Markenanmelder über die Form seiner Marke klar sein, derer es reichlich verschiedene gibt. Sie reichen von der einfachen Wortmarke über Bild-und/oder Bildwortmarken, dreidimensionale Marken, Farbmarken, Hörmarken, Hologramme, Geruchsmarken bis hin zu Tastmarken. Im Pocket Recht Buch Markenschutz sind die vorgenannten Begriffe ausführlich erklärt. Weiterhin sollte man sich darüber klar werden, dass nur genau benannte Produkte und Dienstleistungen als Marken angemeldet werden können. Im Pocket Recht Buch Markenschutz finden sie die Waren und Dienstleistungen in 45 Gruppen unterteilt. Die Autorinnen empfehlen dem Markenanmelder das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis weiträumig auszulegen, denn man weiß ja nicht im voraus, ob die ausgesuchte Marke in späterer Zeit für alle angemeldeten Waren und Dienstleistungen herangezogen wird.

Wenn die Vorbereitungs- und Recherchearbeiten in Sachen eigener Marke nach bestem Wissen abgeschlossen sind (grundsätzlich empfiehlt sich immer die Hinzuziehung eines Fachanwaltes - zumindest als beratende Institution), kann die Markenanmeldung erfolgen. Dies geschieht über einen Formvordruck, den man auch über das Internet beim DPMA anfordern kann. Je nach Wohnort kommt dafür München, Jena oder Berlin in Frage. Dieser Vorgang ist gleichfalls im Buch beschrieben.

Das der Schutz der eigenen Marke nicht zum Nulltarif zu haben ist, liegt auf der Hand. Doch führt man sich den möglichen Schaden vor Augen, den ein Verzicht auf den Schutz der eigenen Marke nach sich ziehen kann, dann sind die Ge-bührenansätze des DPMA eher "bescheiden". Falls sie sich für die Anmeldung einer Marke in Waren und Dienstleistungen in drei Klassen entscheiden, bedeutet das für den Markenanmelder 300,00 Euro Gebühr. Bei einer Onlineanmeldung reduziert sich dieser Betrag auf 290,00 Euro. Jede weitere Klasse schlägt mit 100,00 Euro zu Buche. Wenn sie es besonders eilig haben werden nochmals 200,00 Euro für einen "Beschleunigungsantrag" fällig. Eingängig und leicht verständlich ist das gesamte Prozedere im Fahrplan zur Markenanmeldung erklärt.

Unter dem Begriff "Die Marke von A-Z" geben die Autorinnen einen hervorragenden Einblick in das "Markenrecht - recht kompakt". Die Erklärungen sind sprachlich so virtuos, dass sich selbst der Neuling auf dem Parkett "Markenschutz" beim Einstieg in dieses umfangreiche Fachgebiet gut zurecht findet. Ist dann endlich die eigene Marke festgeschrieben und eingetragen, greifen weitere Mechanismen, so die Schutzdauer, die Markenüberwachung und die Rechte, die man aus dem Vorhandensein der eigenen Marke ableiten und geltend machen kann. Im Pocket Recht Buch Markenschutz sind die unterschiedlichen Parameter nachhaltig dargelegt, insbesondere die Segmente Markenschutzverletzung, Schadenersatz sowie Unterlassung und Beseitigung.

Wer sät und seine Felder gut bestellt, der erntet entsprechend die Früchte seiner Arbeit. Das ist bei einer eingetragenen Marke nicht anders. Je länger sie am Markt präsent und nachgefragt ist, um so höher der Wert. Schließlich verbinden sich ja mit einer bestimmten Marke nicht nur wirtschaftliche Abläufe, sondern auch intellektuelle "Tugenden" wie Ideenreichtum, Firmen- oder Erfindertradition, gesellschaftliches Ansehen usw. Und dann kommen Sie auf die Idee ihre Marke und alles was damit zusammenhängt, zu verkaufen oder abzutreten. Dazu sollte auf jeden Fall ein Markenkauf- und Übertragungsvertrag aufgesetzt und entsprechend auf seine "Wasserdichtigkeit" von erfahrenen Fachrechtsanwälten geprüft werden. Oder sie tragen sich mit dem Gedanken ihre Marke einem Dritten in Lizenz zu überlassen - sie räumen ihm das Recht ein ihre Marke für sich zu nutzen ohne sie jedoch zu übertragen. Auch hier sind entsprechende Verträge unabdingbar.

Über deren möglichen Inhalt können sie sich im Pocket Recht Buch Markenschutz hinlänglich informieren. Letztlich wird der Leser von den Autorinnen ausführlich in den Schutz geschäftlicher Bezeichnungen eingeführt, wo es im Besonderen um Unternehmenskennzeichen, Werktitel und Internet-Domains geht. Letztere nehmen in der globalisierten Wirtschaftswelt eine immer dynamischere Stellung ein. Wer da auf dem Laufenden sein will, der muss zeitig vorbauen und sich umfassend schlau machen. Die Tipps und Tricks für die Praxis erfahren sie aus dem Pocket Recht Buch Markenschutz, mit dem die Autorinnen Sandra Sophia Bormann und Jessica Loew allen Ratsuchenden in Sachen Markenschutz einen hervorragenden Ratgeber und ein erstklassiges Werkzeug in die Hand gegeben haben. Das Buch ist in jeder guten Buchhandlung unter ISBN 978-3-589-23883-5 zu kaufen oder zu bestellen.


Information:

Cornelsen Verlag
Mecklenburgische Straße 53
14197 Berlin
Internet: www.cornelsen.de


Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch EPS-Schäffler / Körner / M. v. Buenau

Text: © Ermasch - Presse - Service, Schäffler / Hans Joachim Rech
Fotos: © EPS-Schäffler / © Cornelsen-Verlag Berlin (Ellen Meister)
Quelle: Markenschutz - Pocket Recht, Cornelsen Verlag Scriptor GmbH & Co. KG Berlin

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Layout und Gestaltung: Schefisch 09.06.2008