Hier ist guter Rat nicht teuer Markenschutz als Überlebensversicherung |
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Stellen sie sich vor, dass ihnen das Licht der Erleuchtung aufgeht und sie eine Superidee haben, die sich nach ihrem Dafürhalten als der Megahit am Markt erweisen könnte. Vor lauter Freude und Euphorie stürmen sie mit ihren Vorstellungen die Marketingabteilungen und Chefetagen der Unternehmen, aber dort ist man nach genauem Studium ihrer Unterlagen eher skeptisch und winkt dankend ab. Sie sind enttäuscht und während sie noch darüber grübeln was sie möglicherweise falsch gemacht haben, platziert plötzlich über Nacht die Firma XYZ eben jene Idee - ihre erdachte Marke - in leicht modifizierter Form - unter anderem Namen und landet damit - wie von ihnen richtig erkannt, einen Megahit, der für saftige Umsatzzahlen im Unternehmen XYZ sorgt. Oder sie sind selbst unter-nehmerisch tätig und entwickeln ein Markenzeichen für ihr Produkt, um sich so nachhaltig im Bewusstsein der Menschen und damit auch am Markt zu platzieren. Und während sie sich noch die eine oder andere Strategie überlegen, wie sie denn am besten ihre Marke an den Mann und die Frau bringen, sind andere bereits auf den Zug gesprungen und haben sich in pfiffiger Weise ein umsatzträchtiges Markenzeichen schützen lassen, das dem ihren auf verblüffende Art ähnelt. Leider schwappt diese Erfolgswelle an ihnen vorbei, denn sie haben weder ihre Idee noch den Namen der damit verbundenen Marke zeitig geschützt. Die damit einhergehende Frustration und Wut wird immens sein, ihnen letztlich aber nicht viel nützen, denn sie müssten nun klipp und klar beweisen, dass eben jenes Produkt oder jene Idee in den wesentlichen Bestandteilen ihr geistiges Eigentum - ihre Erfindung ist. Diese Beweisführung ist nicht nur sehr langwierig und zeitaufwendig, sie kostet auch reichlich Kohle. Ehe sie sich versehen ist nicht nur ihr schöner Traum geplatzt wie eine Seifenblase, sondern auch noch ihr Konto von einem tiefroten Schleier überzogen, der ihre restlichen Illusionen rasch in das Meer der Vergessenheit schleudert. Aus der Traum - weil sie zu gutgläubig und vor allem - zu unwissend waren. Eine Marke erfinden oder sie sich auszudenken ist die eine Sache, sie zu schützen ist eine andere. Das gewusst wie ist auch hier wieder eine weitere Tür zum innovativen und wirtschaftlichen Erfolg. Entweder entscheidet man sich für den Schutz seiner Marke nur in Deutschland als rein nationale Marke. Oder man weitet seinen Schutzschirm auf Europa oder bestimmte Länder in Europa aus. Schließlich bietet sich noch die Möglichkeit einen weltweiten Schutz für seine Marke zu erreichen. Die Anmeldung der eigenen Marke geschieht mittels entsprechender Formulare beim Deutschen Patent- und Markenamt in München gegen eine Gebühr. Sie gilt jeweils für 10 Jahre und kann nach Ablauf erneut um jeweils 10 Jahre - ebenfalls gegen Gebühr - verlängert werden. Weiterhin muss sich der Markenanmelder über die Form seiner Marke klar sein, derer es reichlich verschiedene gibt. Sie reichen von der einfachen Wortmarke über Bild-und/oder Bildwortmarken, dreidimensionale Marken, Farbmarken, Hörmarken, Hologramme, Geruchsmarken bis hin zu Tastmarken. Im Pocket Recht Buch Markenschutz sind die vorgenannten Begriffe ausführlich erklärt. Weiterhin sollte man sich darüber klar werden, dass nur genau benannte Produkte und Dienstleistungen als Marken angemeldet werden können. Im Pocket Recht Buch Markenschutz finden sie die Waren und Dienstleistungen in 45 Gruppen unterteilt. Die Autorinnen empfehlen dem Markenanmelder das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis weiträumig auszulegen, denn man weiß ja nicht im voraus, ob die ausgesuchte Marke in späterer Zeit für alle angemeldeten Waren und Dienstleistungen herangezogen wird. Das der Schutz der eigenen Marke nicht zum Nulltarif zu haben ist, liegt auf der Hand. Doch führt man sich den möglichen Schaden vor Augen, den ein Verzicht auf den Schutz der eigenen Marke nach sich ziehen kann, dann sind die Ge-bührenansätze des DPMA eher "bescheiden". Falls sie sich für die Anmeldung einer Marke in Waren und Dienstleistungen in drei Klassen entscheiden, bedeutet das für den Markenanmelder 300,00 Euro Gebühr. Bei einer Onlineanmeldung reduziert sich dieser Betrag auf 290,00 Euro. Jede weitere Klasse schlägt mit 100,00 Euro zu Buche. Wenn sie es besonders eilig haben werden nochmals 200,00 Euro für einen "Beschleunigungsantrag" fällig. Eingängig und leicht verständlich ist das gesamte Prozedere im Fahrplan zur Markenanmeldung erklärt. Über deren möglichen Inhalt können sie sich im Pocket Recht Buch Markenschutz hinlänglich informieren. Letztlich wird der Leser von den Autorinnen ausführlich in den Schutz geschäftlicher Bezeichnungen eingeführt, wo es im Besonderen um Unternehmenskennzeichen, Werktitel und Internet-Domains geht. Letztere nehmen in der globalisierten Wirtschaftswelt eine immer dynamischere Stellung ein. Wer da auf dem Laufenden sein will, der muss zeitig vorbauen und sich umfassend schlau machen. Die Tipps und Tricks für die Praxis erfahren sie aus dem Pocket Recht Buch Markenschutz, mit dem die Autorinnen Sandra Sophia Bormann und Jessica Loew allen Ratsuchenden in Sachen Markenschutz einen hervorragenden Ratgeber und ein erstklassiges Werkzeug in die Hand gegeben haben. Das Buch ist in jeder guten Buchhandlung unter ISBN 978-3-589-23883-5 zu kaufen oder zu bestellen. Information:
Cornelsen Verlag Mecklenburgische Straße 53 14197 Berlin Internet: www.cornelsen.de Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch EPS-Schäffler / Körner / M. v. BuenauText: © Ermasch - Presse - Service, Schäffler / Hans Joachim Rech |