Discothekenbranche unterstützt Kampf gegen Freizeitlärm |
![]() |
|
„Der Discothekenbesuch ist das beliebteste Freizeitvergnügen der Jugendlichen. Jährlich strömen etwa 100 Millionen Gäste in die circa 2.500 Clubs und Discotheken in Deutschland. Mit dem DJ-Führerschein setzen sich der BDT und DEHOGA Bundesverband zusammen mit dem DEHOGA Hessen und dem Berufsverband der Discjockeys für mehr Aufmerksamkeit und Verantwortung im Umgang mit lauter Musik in der Discothekenbranche ein“, erläutert Henning Franz, Präsident des BDT, die Gründe für das En- gagement des Discothekenverbandes. „Die zunehmende Anzahl freizeitbedingter Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zu großer Sorge. Eine Bewusstseinsänderung ist hier in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens dringend erforderlich“, sagt Franz. „Obwohl größere Gefahren von lautem Spielzeug, Silvesterknallern, Trillerpfeifen, Drucklufthupen in Fußballstadien oder lau- ten und oftmals über Stunden dauernden Musikkonsum über MP3-Player, Walkmans, Autoradios oder Rockkonzerte ausgehen, stehen die Discothe- kenunternehmer in Deutschland zu ihrer Verantwortung für das Wohlerge- hen und die Gesundheit ihrer meist jugendlichen Gäste“, so der BDT- Präsident weiter. Discjockeys müssen aufgrund eines fehlenden Berufsbildes keine speziel- len Sachkenntnisse für ihre Berufsausübung nachweisen. Im Fortbildungs- seminar zum Erwerb des DJ-Führerscheins werden sie daher umfassend über gesundheitliche Folgen lauter Musik, akustisch-technische Aspekte und haftungsrechtliche Tatbestände informiert. „Die Inhalte dieses Schulungsprogramms erarbeiteten Experten der Tech- nischen Universität Berlin sowie Fachleute aus dem Bereich der Schallwir- kungsforschung“, berichtet Rechtsanwalt Stephan Büttner, Geschäftsführer des BDT/DEHOGA. Eigens für die Discothekenbranche wurde zusammen mit der Firma Monacor International ein spezielles Schallpegelmessgerät entwickelt, mit dem der Schallpegel auf der Tanzfläche kontinuierlich überwacht und aufgezeichnet werden kann. Ein spezielles Display zeigt dem DJ an, wenn er die Musiklautstärke in einen absolut gesundheitlich bedenklichen, „roten“ Bereich fährt. BDT und DEHOGA empfehlen daher allen Discothekenunternehmern und Clubbetreibern in Deutschland zukünftig nur noch DJ´s zu beschäftigen, die ihre Qualifikation durch den DJ-Führerschein nachweisen können. Somit würde jeder Discothekenunternehmer einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Gäste vor Gehörschäden leisten.
Internet: www.dehoga-bdt.de |
||
Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch ©EPS-SchäfflerTextzusammenstellung: © Ermasch
- Presse - Service, Schäffler |