Discothekenbranche unterstützt Kampf gegen Freizeitlärm

Bereits über 2.400 DJ-Führerscheine vergeben

 

Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT im DEHOGA Bundesverband) hat am 29. September 2009 zusammen mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Techniker Krankenkasse ein weiteres DJ-Führerschein Fortbildungs- seminar in Hessen durchgeführt. Ziel ist ein verantwortungsvoller Umgang der Discjockeys mit Musiklautstärke, damit Gäste in den Clubs und Discotheken gesundheitlich unbedenkliche Schallpegel zu hören bekommen. In der mittlerweile 25. Fortbildungsveranstaltung erhielten fast 100 Discjockeys ihren DJ-Führerschein in der Groß- Gerauer Discothek „Musikpark A67“ nach einer abschließenden, schriftlichen Prüfung. Damit haben nunmehr über 2.400 DJ´s den DJ- Führerschein erworben.


„Der Discothekenbesuch ist das beliebteste Freizeitvergnügen der Jugendlichen. Jährlich strömen etwa 100 Millionen Gäste in die circa 2.500 Clubs und Discotheken in Deutschland. Mit dem DJ-Führerschein setzen sich der BDT und DEHOGA Bundesverband zusammen mit dem DEHOGA Hessen und dem Berufsverband der Discjockeys für mehr Aufmerksamkeit und Verantwortung im Umgang mit lauter Musik in der Discothekenbranche ein“, erläutert Henning Franz, Präsident des BDT, die Gründe für das En- gagement des Discothekenverbandes.


„Die zunehmende Anzahl freizeitbedingter Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zu großer Sorge. Eine Bewusstseinsänderung ist hier in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens dringend erforderlich“, sagt Franz. „Obwohl größere Gefahren von lautem Spielzeug, Silvesterknallern, Trillerpfeifen, Drucklufthupen in Fußballstadien oder lau- ten und oftmals über Stunden dauernden Musikkonsum über MP3-Player, Walkmans, Autoradios oder Rockkonzerte ausgehen, stehen die Discothe- kenunternehmer in Deutschland zu ihrer Verantwortung für das Wohlerge- hen und die Gesundheit ihrer meist jugendlichen Gäste“, so der BDT- Präsident weiter.


Discjockeys müssen aufgrund eines fehlenden Berufsbildes keine speziel- len Sachkenntnisse für ihre Berufsausübung nachweisen. Im Fortbildungs- seminar zum Erwerb des DJ-Führerscheins werden sie daher umfassend über gesundheitliche Folgen lauter Musik, akustisch-technische Aspekte und haftungsrechtliche Tatbestände informiert.


„Die Inhalte dieses Schulungsprogramms erarbeiteten Experten der Tech- nischen Universität Berlin sowie Fachleute aus dem Bereich der Schallwir- kungsforschung“, berichtet Rechtsanwalt Stephan Büttner, Geschäftsführer des BDT/DEHOGA.


Eigens für die Discothekenbranche wurde zusammen mit der Firma Monacor International ein spezielles Schallpegelmessgerät entwickelt, mit dem der Schallpegel auf der Tanzfläche kontinuierlich überwacht und aufgezeichnet werden kann. Ein spezielles Display zeigt dem DJ an, wenn er die Musiklautstärke in einen absolut gesundheitlich bedenklichen, „roten“ Bereich fährt.


BDT und DEHOGA empfehlen daher allen Discothekenunternehmern und Clubbetreibern in Deutschland zukünftig nur noch DJ´s zu beschäftigen, die ihre Qualifikation durch den DJ-Führerschein nachweisen können. Somit würde jeder Discothekenunternehmer einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Gäste vor Gehörschäden leisten.


Nur durch eine umfassende Aufklärung über die Ursachen und vor allem die Folgen des Konsums von überlauter Musik kann eine nachhaltige Bewusstseinsänderung bei den DJ´s erreicht werden. Die Qualifizierung von DJ´s ist auf jeden Fall etwaiger gesetzlicher Schallpegelbegrenzungen vorzuziehen.




Internet: www.dehoga-bdt.de


Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch ©EPS-Schäffler

Textzusammenstellung: © Ermasch - Presse - Service, Schäffler
Fotos: © EPS-Schäffler
Quelle: BDT/DEHOGA

Rückfragen bitte an eps-schaeffler(at)gmx.de

Alle Orts-, Zeit- und Preisangaben sind ohne Gewähr.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Photos und Texte dem Urheberrecht unterliegen
und nicht für Veröffentlichungen verwendet werden dürfen.
Mißbrauch wird daher strafrechtlich verfolgt.

Redaktionelle Texte und Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Redaktion für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Für bei der Zusammenstellung entstandene Irrtümer haften wir nicht. Das Magazin ist Eigentum von Urlaubsspass.de, Nachdruck, auch einzelner Teile sowie die Verwendung von Ausschnitten zu Werbezwecken etc. ist verboten. Zuwiderhandlungen werden als Verstoß gegen die Urheberrechts- und Wettbewerbsgesetze gerichtlich verfolgt.

Layout und Gestaltung:

EXIL-PREUSSE