Neu in 2013: Gesetzlicher Krankenschutz im Ausland eingeschränkt

Wie Reisende im Krankheitsfall ein finanzielles Debakel vermeiden

ERV


Kälte, Frost und Schneematsch – der Winter stellt unsere Leidensfähigkeit regelmäßig auf eine harte Probe. Kein Wunder, dass immer mehr Gefrustete auf gepackten Koffern sitzen, um unter südlicher Sonne gute Laune zu tanken. Aber: „Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen kann der weltweite Schutz der gesetzlichen Kassen eingeschränkt sein“, warnt Reiseexpertin Esther Grafwallner von der ERV (Europäische Reiseversicherung).

Zusatz-Leistungen der gesetzlichen Kassen eingeschränkt

Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes dürfen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten seit dem 31. Dezember 2012 keine kostenlose private Reisekranken-Versicherung mit weltweiter Gültigkeit mehr anbieten. Die gesetzlichen Kassen mussten bestehende Kooperationen mit privaten Versicherungsunternehmen bis zum 31. Dezember 2012 beenden. „Urlauber, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sollten deshalb unbedingt vor Reiseantritt für einen ausreichenden Auslandskrankenschutz sorgen“, empfiehlt die Reiseexpertin der ERV.

Hohes Risiko bei Krankheit oder Unfall im Ausland



Wer ohne entsprechenden Auslandsschutz reist, geht nämlich ein hohes finanzielles Risiko ein, weiß Esther Grafwallner aus Erfahrung. Sie kennt beispielsweise den Fall eines deutschen Paares, das in den USA in einen Autounfall verwickelt wurde: Bei einem Ausflug kam den Urlaubern auf einer Landstraße ein Auto entgegen. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem die Frau schwerste innere Verletzungen und Brüche erlitt. Zwei Monate lag sie in der Klinik in den USA. Die Kosten dafür beliefen sich am Ende auf 3,3 Millionen US-Dollar.

Besser gleich umfangreich vorsorgen


„Wer davon ausgeht, dass die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten bezahlt, der irrt“, betont die Reiseexpertin. „Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen sind nur dann versichert, wenn das Urlaubsland ein Sozialabkommen mit Deutschland unterhält.“ Das war zwar in dem genannten Beispiel der Fall. Allerdings werden nur die in Deutschland üblichen Regelsätze erstattet – oft zu wenig, um die tatsächlichen Behandlungskosten im Ausland aufzufangen. Daher der Tipp der ERV Expertin: „Urlauber sollten unbedingt für eine verlässliche private Absicherung sorgen, um im Fall des Falles auf der sicheren Seite zu sein.“

Die Versorgungslücke schließt nur eine entsprechende private Auslandskrankenversicherung – und dies auch in Ländern außerhalb der EU, die kein Sozialabkommen mit Deutschland haben. Darüber hinaus steht Reisenden, die eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben, rund um die Uhr eine Notrufzentrale mit Rat und Tat zur Seite. Und falls der Zustand des erkrankten oder verletzten Urlaubers es zulässt, organisiert und finanziert eine Auslandskrankenversicherung auch dessen Rücktransport nach Hause. Diesen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht.

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