Sie
gehören nicht zu den fünf bis acht Millionen Menschen in
Deutschland, die an Diabetes leiden? Dann können Sie sich
glücklich schätzen. Wenn Sie auch nicht zu den Zuckerkranken
zählen die mittels einer Sonde ernährt werden müssen,
dann sind Sie ein wahrer Glückspilz. Ansonsten könnte es
Ihnen passieren, dass Ihnen die Sondenernährung durch die Kassen
gestrichen wird. Da Sie sich nicht in der Lage sind sich auf normalem
Weg zu ernähren, werden Sie langsam aber sicher verhungern es sei
denn, Sie oder Ihre Angehörigen sind finanziell gut ausgestattet,
um die Sondenernährung langfristig aus eigener Tasche zu
bestreiten.
Dieses
Szenario könnte durchaus Wirklichkeit werden, wenn die
Krankenkassen ihr Vorhaben umsetzen und die Diabetes-Sondennahrung aus
dem Erstattungskatalog nehmen. Das Gros der Betroffenen, die
Schlaganfall- und Komapatienten, sieht düsteren Zeiten entgegen,
sollten sich die Krankenkassen mit ihrem Vorhaben durchsetzen. Gegen
diese Absicht ziehen namhafte Fachärzte und der VKVD –
Verband der Krankenversicherten Deutschlands e.V. ins Feld. Es darf auf
keinen Fall geschehen, dass die Streichung der Spezialnahrung bei
schwer kranken Diabetikern Realität wird. Das würde die
optimale Versorgung dieser Menschen in unverantwortlicher Weise
gefährden, so der Präsident des VKVD, Heinz Windisch. Selbst
wenn man die Bedeutung dieser Maßnahme für den Patienten
außen vorlässt, stellt sich daraus die menschlich-ethische
Frage und zum anderen muss hinterfragt werden, welcher
volkswirtschaftliche Aspekt dahinter steckt.
In
Deutschland sind derzeit rund 100 Tausend Menschen auf
Sondenernährung angewiesen, eingeschlossen jene 17 Tausend
Diabetiker, die als Pflegefälle oder Komapatienten betreut werden.
Der finanzielle Aufwand
pro Patient pro Tag bei der Sondennahrung beträgt etwa sechs Euro.
Diese spezielle Nahrung trägt wesentlich mit dazu bei, den
Betroffenen optimal auf seine individuelle Insulindosis einzustellen.
Im Falle der Streichung droht diesen Menschen nicht nur der Hungertod,
die finanzielle Belastung der Kassen durch Notarzteinsätze,
stationäre Aufenthalte und anderes wäre über das Jahr
gerechnet um ein Vielfaches höher, als die Beibehaltung der
Erstattung für diese Nahrung. Letztlich ist eine Abschaffung der
Grundernährung für Diabetiker skandalös und würde
die Unverletzlichkeit des Lebens mit Füssen treten, so Prof. Dr.
Berthold Koletzko, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Ernährungsmedizin. Menschen, die krankheitsbedingt unfähig
sind selbst zu essen, sind therapiebedürftig. Bestimmte
Erkrankungen verlangen halt nach bestimmten Nahrungen und
entsprechender Zufuhr, was eine sorgfältige Prüfung im
Einzelfall einschließt. Hier sind ausschließlich jene
Menschen betroffen, die ambulant oder in Pflegeheimen versorgt werden.
Eine Mangelernährung spart letztendlich keine Kosten, sondern
erhöht den Aufwand, da Risikopatienten einen längeren
Pflegeaufwand zum einen und eine längere Intensivlage zum anderen
erfordern, führte Koletzko aus.
Diabetikernahrung
unterscheidet sich schon durch ihren Namen von der Standardnahrung, die
gesunde Menschen aufnehmen können. Es handelt sich hierbei um eine
spezielle Form der Nahrung, die auf die Stoffwechselerkrankung des
Patienten zugeschnitten ist. Daher ist es wirtschaftlich nicht
nachvollziehbar, dass diese Verordnung per Federstrich entfernt werden
soll. Dadurch sind nicht nur die Diabetiker sondern auch die
Nahrungsmittelhersteller direkt betroffen, die sich mit großem
Aufwand – auch im Bereich der Forschung – auf die
Produktion dieser ganz besonderen Ausnahmenahrung spezialisiert haben.
Zum volkswirtschaftlichen Schaden käme noch der
betriebswirtschaftliche Garaus, denn letztendlich stellt der
Spezialnahrungsmarkt auch einen hohen geldmäßigen Wert dar,
führte Dr. Peter Stehle, Präsident der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung in seinem Vortrag an.
Unter den sondenernährten
Diabetikern stellt die Gruppe der 75 – 80 jährigen die am
stärksten gefährdeten Patienten dar. Anders als bei etwa 50
jährigen sind die ältesten Menschen zusätzlich
gefährdet durch Akutkomplikationen, was eine ganz besondere
Therapie verlangt. So ist festzustellen, dass nicht jeder durch Sonde
ernährte Diabetiker diese spezielle Sondenkost benötigt.
Allerdings kann es bei Betroffenen, die mit normaler Sondenkost
Probleme wegen ihres Blutzuckers haben zu einer Verordnung der
speziellen Sondenkost kommen, um eine zufriedenstellende Einstellung
des Blutzuckers zu gewährleisten, sagte Dr. Jürgen Bauer von
der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie am Klinikum Nürnberg.
Diesen Ausführungen schloss sich
auch Dr. Peter Mayr, niedergelassener Arzt und Diabetologe DDG aus
Stockach an. Sondennahrung für betroffene Diabetiker ist zwingend
notwendig, da bei älteren Menschen oder Pflegefällen
(intensiv) oftmals keine genaue Einstellung der Werte vorgenommen wird.
Das liegt weniger an der Eignung des Personals sondern am Zeitdruck,
denen die Mitarbeiter ausgesetzt sind. Zudem sind einige Patienten gar
nicht mehr in der Lage sich verbal mitzuteilen, um so auf ihren Zustand
aufmerksam zu machen und werden so zum Schwerstpflegefall. Um eine
bessere Einstellung des Zuckerspiegels zu erreichen, ist der Beibehalt
der Verabreichung von Diabetes-Sondennahrung unbedingt erforderlich.
Gerade ambulante Patienten benötigen eine sichere Einstellung, um
nicht zum Dauerpflegefall zu werden, referierte Mayr.
Mit Blick auf unsere
Nachbarländer, wo schon seit Jahren diese Therapien nicht mehr
erstattet werden, geht man offensichtlich den Weg der Selektion, und
lässt die Erkrankten sterben, im Klartext heißt das –
sie verhungern, langsam aber sicher. Oftmals ist die Verwandtschaft
nicht bereit oder gar nicht in der Lage der Erkrankten zu pflegen oder
für seine Pflege aufzukommen. Somit sind diese Pflegefälle
zum Verhungern verurteilt, oftmals bei vollem Bewusstsein. In diesem
Zusammenhang stellt sich eine ethische Frage von größter
Komplexität. Auf der einen Seite steht der ärztliche Auftrag
Leben zu erhalten, auf der anderen Seite wird der behandelnde Arzt
durch Krankenkassenverordnung zum Scharfrichter für den
Pflegebedürftigen. Ein großer Konflikt bahnt sich an
zwischen Ärzten und Gesetzgeber und es ist zu hoffen, dass dieser
Konflikt nicht auf dem Rücken der betroffenen Patienten
ausgetragen wird, führte Prof. Dr. Hans Hauner, Lehrstuhl für
Ernährungsmedizin Uni München aus.
Heinz
Windisch, Präsident des VKVD (Verband der Krankenversicherten
Deutschlands e.V.) zitierte die Aussagen eines ärztlichen Kollegen
der besonders krass formulierte: „Die kontinuierliche Streichung
von Verordnungen auf dem Rücken der Patienten und Versicherten
kann man durchaus mit sozialverträglichem Frühableben
gleichsetzen. Wer nicht in der Lage ist sich da selbst zu helfen
(Pflegefälle), hat ganz schlechte Karten.“
Windisch
wies argumentativ auf die Vorteile der Sondennahrung hin. So erfolgt
der Blutzuckeranstieg wesentlich langsamer, was einen geringeren
Verbrauch an Insulin erfordert. Betriebswirtschaftlich bedeutet das
für die Krankenkassen weniger Ausgaben. Es sei kaum vorstellbar,
dass diese Tatsache noch nicht bis in die Chefetagen der Krankenkassen
vorgedrungen ist. Darüber hinaus
ist ein wesentlich stabilerer Zuckerverlauf möglich, was besonders
wichtig für Patienten ist, die sehr labile Blutzuckereinstellungen
aufzeigen. Heinz Windisch geißelte außerdem das
Unvermögen des Gesundheitssystems, das im Grunde ein
Krankheitssystem ist, wo viel Geld für sinnlose Maßnahmen
vergeudet wird, das an anderer Stelle dringend benötigt wird. Als
Beispiel nannte Windisch die Anreicherung mit Folsäure. Um dies
tatsächlich zum Wohle der Menschen durch zu setzen, war ein
zwanzig Jahre währender Kampf nötig. So ist sich Windisch
sicher, dass das System in der heutigen Form kollabieren wird, sollte
es nicht grundlegend geändert werden. Das ist aber nur
möglich, wenn sich die Denkweise in den Krankenkassen ändert.
Hier wird immer noch nach dem Prinzip der Erbsenzählerei
verfahren, geprägt vom Ausblick auf ein Geschäftsjahr.
Andererseits muss sich das Anspruchsverhalten grundlegend ändern.
Letztlich darf aber die Entscheidung über das Für und Wider
zur Sondenernährung nicht zu Lasten der Betroffenen gehen. Leider
ist es so, dass in den Ausschüssen die darüber beraten nicht
unbedingt Fachleute sitzen, die etwas von der Materie verstehen, was
den Annäherungsprozess spürbar erschwert. So ist die Frage im
Ansatz zu klären, ob Sondenernährung eine Grundversorgung ist
weil sie das Leben erhält oder lediglich eine Therapieform. Im
ersteren Fall ist sie unabdingbar, im zweiteren Fall kann sie abgesetzt
werden.
Ersatzvornahme
Sondennahrung
ist ein Nahrungsergänzungsprodukt, eine Nahrung für spezielle
Erkrankungen. Diese wird in flüssiger Form verabreicht. Der Einsatz erfolgt dann, wenn der
Patient krankheitsbedingt unfähig ist zur Selbsternährung.
Dann muss der Arzt eine entsprechende Therapie ansetzen, um dem
Patienten die Grundversorgung zu garantieren, wobei sich der Arzt
jedoch auf das medizinisch Notwendige beschränkt. Um genau
festzustellen welchen Einfluss die Spezialnahrung auf den Blutzucker
des Betroffenen hat, beginnt zunächst die Ernährung mit
Standardnahrung bis feststeht, was wirklich notwendig ist. Danach kann
der behandelnde Arzt entscheiden, ob eine Spezialnahrung verabreicht
wird, wenn die Aussicht auf eine positive Entwicklung des Blutzuckers
gegeben ist. Dieser Nachweis ist jedoch schwerlich zu führen, da
es dazu langjähriger Studien bedarf. So hängt die Forschung
auf diesem Gebiet unmittelbar mit dem Wegfall der Spezialnahrung
zusammen; keine Spezialnahrung – keine Forschung.
Gesamtbetrachtet bietet die Sondennahrung dem Pflegebedürftigen
Diabetiker durchaus die Möglichkeit der Pflege in heimischer
Umgebung. Angehörige sind ohne weiteres in der Lage diese Arbeiten
zu erledigen. Dies setzt allerdings auch die Bereitschaft des Patienten
voraus, sich auf diese neue Lebensform einzustellen.
Fazit
Die
Sondennahrung ist auf jeden Fall als Option offen zu halten
(Kassenersatz). Jeder Arzt muss das verordnen können, was dem
Wohle des Patienten dient und was er benötigt. Dies gilt besonders
mit Blick auf die individuelle Situation der sozial Schwächeren
Mitglieder der Bevölkerung. So stellt sich aus verständlichen
Gründen die Frage nach Wirkung und Nebenwirkung, die sich aus
einer möglichen Streichung der Verordnung Sondennahrung ergibt
nämlich, welches Maß an Grundversorgung ist den sozial
Schwachen noch gegeben?
Im
Grunde ist es ganz einfach; Ernährung ist eine präventive
Maßnahme plus Therapie, um die Gesundheit und das Wohlbefinden
des Menschen zu erhalten. Demgemäss verabschiedeten die genannten
Ärzte und der Präsident des VKVD eine Resolution, wonach die
Diabetes-Sondennahrung eine Krankenkassenleistung bleiben muss. Die
Krankenkassen ignorieren die vorliegenden Erkenntnisse und Tatsachen
und wollen die Erstattung von Trink- und Sondennahrung aus dem
Maßnahmenkatalog herausnehmen. Die Forderung geht daher an den
gemeinsamen Bundesausschuss und an das Bundesministerium für
Gesundheit und soziale Sicherung dafür Sorge zu tragen, dass die
Diabetesspezialnahrung in der Sondenernährung als Leistung der
Gesetzlichen Krankenkassen erhalten bleibt.
Die
aufmerksam und angeregt an der Diskussion teilnehmenden
Fachjournalisten waren vom Vorhaben der Gesetzlichen Krankenkassen
sichtlich bewegt und befragten auch nach Ende des Presse Talks die
Referenten nachhaltig.

Internet: Verband der
Krankenversicherten Deutschlands e.V. |