Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung

Bundesverband Deutscher Krankenhaus Apotheker e.V.

Bundesverband Deutscher Krankenhaus Apotheker e.V.


Die Deutschen Krankenhausapotheker ford Krankenhausapotheker müssen sich aktiv an der Sicherheit des gesamten Arzneimitteltherapieprozesses der Krankenhauspatienten beteiligen. Sie müssen aktiv in das Fehlermanagementsystem des Krankenhauses eingebunden sein um die Arzneimitteltherapiesicherheit lückenlos zu gewährleisten. Der Krankenhausapotheker muss individuelle aber auch allgemeine Risiken für die Arzneimitteltherapiesicherheit identifizieren. Hierzu kann er seinem Krankenhaus das Fehlerberichtssystem DokuPIK zur Verfügung stellen. Alle Arzneimittelverordnungen für Krankenhauspatienten müssen datenbankgestützt und qualitätsgesichert in elektronischer Form patientennah erfolgen.

Der Krankenhausapotheker muss bei der Auswahl, Etablierung und Pflege elektronischer Verordnungssysteme maßgeblich mitwirken. Der Krankenhausapotheker ist für den Abgleich der Arzneimitteltherapie bei Aufnahme und Entlassung aus dem Krankenhaus zuständig. Er berät Ärzte, Pflegepersonal und Patienten insbesondere zu kritischen Arzneimitteln und stellt den nahtlosen Übergang zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie die Kontinuität der Arzneimitteltherapie sicher.

Zur Vermeidung und Erfassung von unerwünschten Arzneimittelereignissen sind in jedem Krankenhaus Krankenhausapotheker als Pharmakovigilanz-Beauftragte einzusetzen. Die Zubereitung aller kritischen Infusions- und Injektions- lösungen muss in der Krankenhausapotheke durch pharmazeutisches Personal erfolgen, weil nur so eine einwandfreie Qualität der Arzneimittelzubereitungen sichergestellt wird. Die Zubereitung aller kritischen Infusions- und Injektionslösungen muss in der Krankenhausapotheke durch pharmazeutisches Personal erfolgen, weil nur so eine einwandfreie Qualität der Arzneimittelzubereitungen sichergestellt wird. Die Arzneimittelversorgung im Krankenhaus muss auch bei klinischen Studien durch die Krankenhausapotheke erfolgen. Die Finanzierung der pharmazeutischen Leistungen muss sichergestellt werden.

Die Zahl der vom Krankenhaus anzustellenden Krankenhaus- apotheker muss in einer Relation (z.B. 1 Apotheker /100 Betten) festgeschrieben werden, die es ermöglicht, dass eine quali- tätsgesicherte Arzneimitteltherapie durch klinisch- pharmazeutische Betreuung am Patientenbett erfolgen kann. Der Krankenhausapotheker muss jede Verordnung kritischer Arzneimittel für kritische Patienten prüfen. Dazu kann er sich der elektronischen Patientenakte bedienen. Alle arzneimittelbezogenen Prozesse im Krankenhaus müssen einem Qualitätsmanagementsystem folgend durchgeführt werden, um den bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen.

Der Krankenhausapotheker führt mit jedem Patienten während seines Krankenhausaufenthalts mindestens ein Beratungsgespräch zur Arzneimitteltherapie. Die bewährten Prozesse im Umgang mit Arzneimitteln müssen im Krankenhaus auch im Umgang mit Medizinprodukten ange- wandt werden. Die Beschaffungskompetenz von Arzneimitteln und Medizinprodukten sollte in der Hand des Krankenhausapothekers gebündelt sein.



Internet: Bundesverband Deutscher Krankenhaus Apotheker e.V.


Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch EPS-Schäffler / K.W Vick / Renate Eggers

Textzusammenstellung: K.W Vick / Renate Eggers
Fotos: © EPS-Schäffler / Bundesverband Deutscher Krankenhaus Apotheker e.V.
Quelle: Bundesverband Deutscher Krankenhaus Apotheker e.V.

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