Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung Bundesverband Deutscher Krankenhaus Apotheker e.V. |
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Der Krankenhausapotheker
muss bei der Auswahl, Etablierung und Pflege elektronischer
Verordnungssysteme maßgeblich mitwirken.
Der Krankenhausapotheker ist für den Abgleich der Arzneimitteltherapie bei Aufnahme und Entlassung aus dem Krankenhaus zuständig. Er berät Ärzte, Pflegepersonal und Patienten
insbesondere zu kritischen Arzneimitteln und stellt den nahtlosen Übergang zwischen ambulantem und stationärem Sektor
sowie die Kontinuität der Arzneimitteltherapie sicher. Die Zahl der vom Krankenhaus anzustellenden Krankenhaus- apotheker muss in einer Relation (z.B. 1 Apotheker /100 Betten) festgeschrieben werden, die es ermöglicht, dass eine quali- tätsgesicherte Arzneimitteltherapie durch klinisch- pharmazeutische Betreuung am Patientenbett erfolgen kann. Der Krankenhausapotheker muss jede Verordnung kritischer Arzneimittel für kritische Patienten prüfen. Dazu kann er sich der elektronischen Patientenakte bedienen. Alle arzneimittelbezogenen Prozesse im Krankenhaus müssen einem Qualitätsmanagementsystem folgend durchgeführt werden, um den bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen. Der Krankenhausapotheker führt mit jedem Patienten während seines Krankenhausaufenthalts mindestens ein Beratungsgespräch zur Arzneimitteltherapie. Die bewährten Prozesse im Umgang mit Arzneimitteln müssen im Krankenhaus auch im Umgang mit Medizinprodukten ange- wandt werden. Die Beschaffungskompetenz von Arzneimitteln und Medizinprodukten sollte in der Hand des Krankenhausapothekers gebündelt sein. Internet: Bundesverband Deutscher Krankenhaus Apotheker e.V. Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch EPS-Schäffler / K.W Vick / Renate EggersTextzusammenstellung: K.W Vick / Renate Eggers |