EuGH – Urteil zum Thema Urheberrecht

Interessant und wichtig für Webseitenbetreiber und Nutzer

 

 

Urteil des EuGH: Fotos dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers/Rechte-Inhabers von einer Website auf eine andere übertragen werden.


In einem Verfahren hatte ein Fotograf den Betreibern eines Reisemagazins Portals erlaubt ein Foto auf Ihrer Seite zu veröffentlichen. Ein anderer hatte dieses Foto von der Website (die frei zugänglich war) heruntergeladen und für eine Publizierung genutzt.


Der EuGH stellte fest, dass die Einstellung einer Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website die frei zugänglich ist, auf eine andere Website einer neuen Zustimmung bedarf. Urteil vom 7.August 2018/-Az.:C-1616/17) Ein wesentlicher Punkt ist die Zugänglichmachung des Fotos für ein neues Publikum. Hätte es nur einen Hyperlink zum Foto auf der Site des Reise-Portals gegeben, wäre keine Verletzung des Urheberrechts eingetreten.








Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch ©EPS-Schäffler

Textzusammenstellung: © Ermasch - Presse - Service, Renate Schäffler
Fotos: Marcel Schäffler aus der Serie Neon-Foto-Avantgarde
www.Neon-Foto-Avantgarde.de - Ausstellung kann gebucht werden

Rückfragen bitte an eps-schaeffler(at)gmx.de

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