Abbruch einer Online-Auktion wegen Diebstahls |
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Zivilrecht Ein Mitglied der Online-Auktionsplattform "eBay" darf sein Auktionsangebot vorzeitig beenden, weil ihm der zu verkaufende Artikel gestohlen wurde. Wie die D.A.S. mitteilte, hat der Höchstbietende in einem solchen Fall laut Bundesgerichtshof keinen Anspruch auf Schadenersatz (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 305/10). Hintergrundinformation:
Der Höchstbietende forderte Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen seinem Gebot und dem von ihm geschätzten Wert der Kamera. Als keine Zahlung erfolgte, verklagte er den Anbieter auf Zahlung von 1.142,96 Euro plus Zinsen und vorprozessuale Anwaltskosten. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zugunsten des Anbieters. Die Verweisung auf "gesetzliche Bestimmungen" in den Geschäftsbedingungen sei nicht nur auf die gesetzlichen Regelungen zu beziehen, nach denen Käufer oder Verkäufer etwa einen Kaufvertrag anfechten könnten. Allen Teilnehmern
der Auktionen stünden Hinweise der Auktionsplattform zum Auktionsablauf
zur Verfügung, in denen deutlich gesagt werde, dass auch der Verlust der
Ware zur vorzeitigen Beendigung der Auktion berechtige. Einen Diebstahl
könne man auch als Verlust bezeichnen. Für alle Teilnehmer sei es
demnach offensichtlich gewesen, dass jeder Anbieter im Falle eines
Diebstahls sein Angebot vorzeitig zurücknehmen könne. Ein
Schadenersatzanspruch bestünde daher nicht. Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de Über die D.A.S. Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de. Mehr Urteile finden Sie hier... Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch EPS-SchäfflerTextzusammenstellung: © Ermasch - Presse - Service, Schäffler |