Das Bankgeheimnis ist in
Deutschland aufgehoben

Bundesverfassungsgericht bestätigt Kontenabfrage

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht die Kontenabfrage im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit bestätigt - Das Bankgeheimnis ist damit nahezu aufgehoben. Finanzämter und Sozialbehörden (Arbeitsamt, Sozialamt, etc.) können nun ohne jeden Verdacht detailliert alle Ihre deutschen Kontodaten abfragen. Sie werden erst nach der Abfrage über diese Maßnahme informiert.


Damit nicht genug: Ab voraussichtlich 2006 soll jeder deutsche Bürger eine Steueridentifikationsnummer mit lebenslanger Gültigkeit bekommen, Mittels der Steueridentifikationsnummer können Finanzämter ihre Daten mit Daten anderer Stellen (z.B. Einwohnermeldeamt) atagleichen. Auch Kreditkartentransaktionen werden dann lückenlos nachvollziehbar sein - Der „gläserne Bankkunde" ist Realität.


Andere verhält es sich in manchen europäischen Ländern (etwa der Schweiz). Diese beharren auf ihr Bankgeheimnis und gewähren deutschen Behörden keine Amtshilfe bei ihren Ermittlungen. Es werden generell keine Bankdaten an deutsche Behörden verschickt.


Es gibt eine Vielzahl seriöser auslandischer Banken (auch Auslandsfilialen deutscher Großbanken), die diesen diskreten Service nicht nur Kunden mit außergewöhnlich hohem Vermögen anbieten.


Sie erhalten in unserem Faxabruf alle nötigen Kontaktadressen, Informationen über die Bank- und Steuersysteme der betreffenden europäischen Lander und viele Tipps für die seriöse und anonyme Geldanlage im Ausland.





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Quelle: New Life - Ihr Verbraucherverlag

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