| WICHTIGE THESEN | | EIN ZUGANG ZU INNOVATIVEN GESUNDHEITSLEISTUNGEN | | WOZU BRAUCHEN WIR EIN ZWISCHENGESCHOSS? |
1.
Die Gesundheitsversorgung entwickelt sich mehr und mehr zu einer individualisierten, auf die Bedürfnisse und medizinischen Besonderheiten des Einzelnen ausgerichtete Medizin. Der Gutachtervorschlag reagiert auf diese Entwicklung und gibt den Patienten die Möglichkeit, ihren Bedürfnissen entsprechend Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
2. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass der Anteil medizinisch sinnvoller Therapien, insbesondere innovativer Arzneimittel, deren Kosten von der Krankenkasse nicht oder nicht mehr vollständig übernommen werden, in Zukunft steigen wird.
3.
Können Patienten die Kosten für diese innovativen Therapieansätze nicht aufbringen, führt dies zu einem faktischen Ausschluss der Leistung.
4.
Ein fakultativer Versicherungsmarkt, der zwischen dem Basiskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung und den Selbstzahlerleistungen steht (Mezzanine-Markt), kann diese Versorgungslücke schließen. Der Mezzanine-Markt kann als Wettbewerbsfeld zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung schrittweise entstehen und den wachsenden Bedürfnissen nach individueller Risikoabsicherung Rechnung tragen.
5.
Die Krankenkassen sollten daher die Möglichkeit haben, medizinisch sinnvolle, aber aus Kostengründen ausgeschlossene Leistungen, als Satzungsleistungen, Wahltarife oder private Zusatzversicherungen anzubieten, die zum Teil auch über Rabattverträge mit den Herstellern finanziert werden können.
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