Sekundäre und Tertiäre Individualprävention

Die Erfolgsprogramme der BGW zur kombinierten Therapie und Prävention von berufsbedingten Hauterkrankungen

- Hautkrankheiten im Beruf
- Hautschutz im Friseursalon
- Berufsausstieg und Umschulung
- Deutsche Erfolge als Modell

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)


1. Dermatologische Sprechstunde


HauterkrankungIn den letzten Jahren hat die BGW an fast allen ihrer Standorte spezielle Schulungs- und Beratungszentren, kurz schu.ber.z, für Versicherte mit Hautproblemen eingerichtet; bundesweit sind es zehn Zentren. Hier können sich versicherte Beschäftigte von Hautärzten und weiteren Experten der BGW medizinisch beraten lassen. Dabei werden auch die möglichen Ursachen analysiert. Stellt sich ein beruflicher Zusammenhang heraus, werden die Betroffenen an einen niedergelassenen Hautarzt überwiesen, der die weitere Behandlung übernimmt. Außerdem erhalten sie gegebenenfalls eine Einladung zu einem Seminar "Hautnah erleben".

Die schu.ber.z-Experten stellen gemeinsam mit den Ratsuchenden einen persönlichen Hautschutzplan auf und statten sie mit geeigneten Schutzhandschuhen sowie Hautschutz- und -pflegemitteln aus. Für einen Termin bei der Dermatologischen Sprechstunde ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich. Sie wird auch für BGW-Versicherte angeboten, die nicht an einem Hautschutzseminar teilnehmen können oder bei denen bisherige Maßnahmen keinen ausreichenden Erfolg zeigen.


2. BGW-Seminar "Hautnah erleben"

Hauterkrankte Versicherte erhalten in der Regel eine Einladung zu diesem Intensivseminar. Es soll ihnen helfen, ihr Hautproblem so weit in den Griff zu bekommen, dass sie – unter Beachtung der Präventionsmaßnahmen – ihren Beruf weiter ausüben können. Maximal zwölf Personen, die unter einem Hautproblem leiden, ihren Beruf aber noch nicht aufgegeben haben, nehmen teil.

Durch die ein- bis zweitägige Dauer ist das Seminar mit einer nur kurzen Abwesenheit der Beschäftigten vom Arbeitsplatz verbunden. Die BGW übernimmt alle Kosten für Seminar, Anreise, Übernachtung, Hautschutzprodukte sowie die Lohnkosten während der Seminartage. 2008 fanden knapp 300 "Hautnah erleben"-Seminare statt, meist in den zehn Schulungs- und Beratungszentren der BGW. Hautschutz kann so unter praxisnahen Bedingungen demonstriert und eingeübt werden.

Torsten Beckel. Prof. Dr. med. Swen Malte John, Rainer RoehrDie Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen zunächst die Haut, ihren Aufbau, die beruflichen und außerberuflichen Risikofaktoren sowie die Entstehungsmechanismen einer Hautkrankheit kennen. Außerdem werden sie mit Händehygiene, Juckreizmanagement, Hautschutzmaßnahmen und Präventionsvorschriften vertraut gemacht. Verschiedene Handschuhtypen, Händewaschmittel und Handcremes werden vorgestellt und das Arbeiten mit Handschuhen praktisch geübt. Alle Teilnehmer werden im Laufe des Seminars dermatologisch untersucht sowie individuell und vertraulich beraten. Sie erhalten einen auf ihre Arbeitsplatzsituation abgestimmten Hautschutzplan, auf dessen Grundlage die weitere Behandlung bei einem niedergelassenen Dermatologen erfolgt.

Auch nach dem Seminar begleitet die BGW die Teilnehmer weiter, bis ihre Haut wieder gesund ist. Bei Interesse kommt ein von der BGW ausgebildeter Betriebsberater in die Einrichtung oder das Unternehmen des Teilnehmers und vermittelt direkt am Arbeitsplatz praktischen Hautschutz, so dass auch die Arbeitgeber und Kollegen davon profitieren können.

Die BGW veranstaltet die Intensivseminare für hauterkrankte Versicherte aus den Bereichen Friseurhandwerk, Pflegeberufe, medizinische Assistenz, Hauswirtschaft, Küche und Physiotherapie. Ferner bietet sie entsprechende Seminare für den Einzelhandel und für Metallberufe an als Dienstleistung für die jeweils branchenzuständigen Berufsgenossenschaften.


3. Noch eine Chance: Tertiärprävention


Fast alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind mit den Ergebnissen der "Haut-nah erleben" -Seminare sehr zufrieden. Bei den meisten verbessert sich die Hautproblematik dank der erlernten Präventionsmaßnahmen deutlich. Viele negative Folgen – Berufswechsel, Umschulungen, Kosten, persönliches Leid – bleiben ihnen und ihren Arbeitgebern erspart. Dennoch: In manchen Fällen hält sich eine Hauterkrankung hartnäckig. Ein Berufsausstieg scheint unvermeidlich. Doch auch dann gibt sich die BGW noch nicht geschlagen.

Mit der Tertiären Individualprävention erreicht sie, dass rund zwei Drittel jener Betroffenen, die unter gravierenden Hauterkrankungen leiden, im Beruf bleiben können.

Dieses Programm wird in Zusammenarbeit mit dermatologischen und pädagogischen Fachbereichen von universitären Partnerkliniken der BGW angeboten. Es umfasst einen dreiwöchigen teilstationären Klinikaufenthalt, bei dem im Vordergrund steht, die Hauterkrankung vollständig abzuheilen.

In Kleingruppen von drei bis sechs Personen werden zusätzlich die Kenntnisse über Entstehung, Behandlung und Prävention beruflicher Hauterkrankungen vertieft und hautschonendes Arbeiten praxisnah trainiert. Nach weiteren drei Wochen, während derer die Teilnehmer an ihren Wohnorten dermatologisch weiterbetreut werden, nehmen sie ihre Arbeit wieder auf.

Stufenverfahren Haut

Das abgestimmte Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur frühen Erkennung und Vermeidung von berufsbedingten Hauterkrankungen

Im Dezember 2005 haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften) gemeinsam das Stufenverfahren Haut eingeführt. Damit soll noch mehr als bisher ein krank-heitsbedingter Berufsausstieg von hauterkrankten Beschäftigten verhindert werden.

Das Stufenverfahren Haut beginnt, wenn ein Haut- oder Betriebsarzt mit einem Hautarztbericht an den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger ein Hautarztverfahren einleitet. Wenn der Betroffene eine hautgefährdende Tätigkeit ausübt und entsprechende Hautprobleme hat, ergreift der Unfallversicherungsträger so schnell wie möglich erste Maßnahmen nach § 3 der Berufskrankheitenverordnung. Dazu werden zunächst relativ einfache und kostengünstige Maßnahmen gewählt, die ohne aufwendige Prüfung – und damit recht kurzfristig – erfolgen können. Bei Bedarf kommen dann stufenartig intensivere und aufwändigere Maßnahmen hinzu. Die wichtigsten Bausteine des Stufenverfahrens Haut, die je nach Fallkonstellation ausgewählt und kombiniert werden können, sind:

    • ambulante dermatologische Heilbehandlung

    • die Einschaltung des Betriebsarztes (mit Zustimmung der Versicherten)

    • Hautschutzseminare

    • technisch-organisatorische Maßnahmen und optimierte Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Ambulante dermatologische Heilbehandlung

Bei einem behandlungsbedürftigen Hautbefund wird der gesetzliche Unfallversiche-rungsträger im Stufenverfahren Haut einen Auftrag für eine dermatologische Heilbe-handlung erteilen – in der Regel zunächst für sechs Monate. Der Versicherte muss sich alle vier Wochen beim Hautarzt vorstellen, der Hautarzt sendet alle zwei Monate einen Bericht an den Unfallversicherungsträger. Diese von der gesetzlichen Unfallver-sicherung getragene Heilbehandlung ermöglicht gegenüber einer Kassenbehandlung erweiterte Therapiemöglichkeiten, zudem fallen für die Versicherten die Zuzahlungen für Medikamente weg.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erteilt den Auftrag für eine hautärztliche Behandlung im Stufenverfahren Haut in gegebenen Fällen innerhalb von zwei Wochen. Voraussetzungen sind ein behandlungsbedürftiger Hautbefund, eine nach dem Berufsbild hautbelastende Tätigkeit und Anhaltspunkte für eine berufliche Verursachung der Hauterkrankung wie etwa eine entsprechende Lokalisation oder ein entsprechender zeitlicher Verlauf.

Einschaltung des Betriebsarztes

Eine wichtige weitere Möglichkeit des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers ist es, bei erstmals auftretenden und leichten Hauterscheinungen den jeweiligen Betriebsarzt mit Zustimmung der Versicherten einzuschalten. Er kennt die konkreten Verhältnisse am Arbeitsplatz oft am besten und kann dort auf geeignet erscheinende Präventions-maßnahmen hinwirken. Der Betriebsarzt arbeitet in diesen Fällen mit dem Unfall-versicherungsträger und mit dem Hautarzt zusammen und kümmert sich zum Beispiel auch um die Kontrolle der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. Die BGW hat die Erfahrung gemacht, dass der Betriebsarzt in Kleinbetrieben aufgrund der recht geringen Einsatzzeiten den Beschäftigten dort häufig nicht bekannt ist und daher oft nicht als Vertrauensperson und möglicher Helfer wahrgenommen wird. In diesem Be-reich bestehen noch deutliche Entwicklungspotenziale.

Anzeige-Verdacht-Hauterkrankung


Hautschutzseminare

Einen weiteren Baustein des Stufenverfahrens Haut stellen ein- bis zweitägige Hautschutzseminare der Unfallversicherungsträger dar (s. Hintergrundtext "Sekundäre und Tertiäre Individualprävention").

Technisch-organisatorische Maßnahmen und optimierte Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Falls die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen im Betrieb des hauterkrankten Beschäftigten nicht ausreichend erscheinen, kann der gesetzliche Unfallversicherungsträger im Rahmen des Stufenverfahrens Haut den Präventionsdienst oder den Arbeitsmedizinischen Dienst beauftragen, den Hautschutz und die Persönliche Schutzausrüstung des Versicherten zu verbessern. Die BGW bietet entsprechende Unterstützung im Betrieb meist im Rahmen des SIP-Seminars an. Je nach Fall beraten Mitarbeiter der Berufshilfe oder des Präventionsdienstes den Betrieb über den Hautschutz, insbesondere über Handschuhe und Hautschutzprodukte. Wie bei den anderen Maßnahmen ist auch hier das Einverständnis des Betroffenen wichtig.

Kontakt

BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Pappelallee 35/37
22089 Hamburg

Internet: bgw-online.de


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Textzusammenstellung: © Ermasch - Presse - Service, Schäffler
Fotos: © EPS-Schäffler / Eric Schäffler / BGW
Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
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Layout und Gestaltung: Schefisch 16.11.2009