Hautschutz muss in Friseursalons zur Selbstverständlichkeit werden
Hauterkrankungen sind immer noch ein großes Problem für das Friseurhandwerk
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Berufliche Hauterkrankungen verursachen bei den betroffenen Friseurinnen und Friseuren viel Leid. "Gerade sie haben zu ihrem Beruf ein besonders emotionales Verhältnis, was daran liegt, dass der Traum von Kreativität bei jedem Kunden in Erfüllung geht, also tägliche Realität ist", weiß Rainer Röhr, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks. Wegen einer Hautkrankheit den Beruf aufgeben zu müssen, ist für die meisten eine persönliche Katastrophe. Die dann oft wahrgenommene Bürotätigkeit entspräche meist überhaupt nicht dem, was sich Friseure ursprünglich vorgestellt haben, so Röhr. Sie seien frustriert und unzufrieden.
Hinzu kommt: ein Umschulungsfall, der bei schwerer Hauterkrankung notwendig wäre, verursacht Kosten von etwa 100.000 Euro. Diese Kosten müssen von der Friseurbranche im Rahmen ihres Beitrags zur Berufsgenossenschaft aufgebracht werden. Dies hatte und hat erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Friseurbetriebe, deren Kosten ohnehin zu 50 Prozent aus Personalkosten bestehen. Verdachtsmeldungen um 75 Prozent zurückgegangen
Dennoch kann man den heutigen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung im Verhältnis zu dem, was Friseure in den 90er Jahren gezahlt haben, geradezu als günstig bezeichnen. Das liegt daran, dass die Zahl der Meldungen des Verdachts auf eine beruflich bedingte Hauterkrankung seit Anfang der 90er Jahre um rund 75 Prozent gesunken ist. Entsprechende Entschädigungsleistungen, die meist aufgrund von Umschulungen geleistet werden mussten, sind von 23 Millionen Euro (1991) auf 7,3 Millionen Euro (2008) zurückgegangen. Dies hat nicht nur Fachkreise außerordentlich beeindruckt. Dialog aller Branchenakteure
Die in der Friseurbranche verwendeten Kosmetika sind zwar für die Verbraucher ungefährlich, der ständige Umgang mit ihnen und auch mit dem Arbeitsstoff Wasser führt jedoch dazu, dass die Haut geschädigt werden kann. Gesundheitlich belastende Produkte vom Markt genommen
Auch wurden nicht staubende Blondierpulver entwickelt, die die Atemwege der Mitarbeiter nicht mehr schädigen können. Noch wichtiger war es aber, die Beschäftigten mit der Sekundären Individualprävention dazu anzuhalten, Schutzmaßnahmen bei ihrer Arbeit konsequent anzuwenden. Hierbei leisteten die von der Universität Osnabrück entwickelten Arbeitsmethoden nachhaltige Unterstützung. Technische Regel zum Arbeitsschutz entwickelt
Parallel dazu entwickelte der Zentralverband mit allen Akteuren eine Technische Regel zum Arbeitsschutz im Friseurhandwerk (TRGS 530), die den Unternehmern und Mitarbeitern konkrete Hilfen in Form von Hautschutzplänen und einzuhaltenden Schutzmaßnahmen gibt. Der Hauptgeschäftsführer: "Wir arbeiten allerdings weiterhin an einer konsequenten Durchsetzung dieser Technischen Regel und sind froh, dass die BGW nun ein Kernelement der TRGS in ihrer Kampagne ‚Lebe Deinen Traum’ sehr attraktiv und modern umsetzt." Sozialer Dialog kommt auf europäischer Ebene in Gang
Die Erfolge all dieser Maßnahmen, die nicht zuletzt dazu geführt haben, dass seit dem Jahr 2000 der Beitrag zur Berufsgenossenschaft deutlich gesunken ist, haben auch auf europäischer Ebene beeindruckt. Im so genannten Sozialen Dialog, einem Gesprächskreis zwischen Arbeitgeberverbänden (Coiffure EU) und Gewerkschaften des Friseurhandwerks (UNI-Europa), in dem europäische Richtlinien vorbereitet werden, wird derzeit eine Vereinbarung getroffen, die diese Präventionserfolge auf europäischer Ebene übertragen soll. Sie hat im Wesentlichen die deutsche TRGS zum Inhalt. Dies soll durch eine europäische Richtlinie geschehen, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird und Gesetzescharakter erhält. Kernstück dieser Richtlinie ist der Hautschutz. Darüber hinaus werden aber auch richtige ergonomische Verhaltensweisen sichergestellt – denn die Friseurtätigkeit wird bekanntermaßen im Stehen ausgeübt und belastet dadurch den Bewegungsapparat. Wissenschaftliche Begleitung
Um diese Initiative wissenschaftlich zu begleiten und abzusichern, ist darüber hinaus auf Wunsch der Sozialpartner ein Forschungsprojekt mit der Universität Osnabrück angelaufen. Es handelt sich um die Entwicklung einer gemeinsamen Gesundheits- und Arbeitsschutzempfehlung für den Friseurberuf in Europa. Das Projekt, unterstützt durch EU-Mittel, soll zunächst über ein Jahr laufen und bezieht viele EU-Mitgliedsstaaten ein. Auch Kunden werden auf Hautschutz im Salon achten
"Wie der Sicherheitsgurt beim Autofahren heute eine Selbstverständlichkeit ist, werden auch im Friseurhandwerk Hautschutzmaßnahmen ganz selbstverständlich werden", ist sich Rainer Röhr sicher. "Wir sind davon überzeugt, dass die Verbraucher in Zukunft darauf achten werden, ob ein Friseurbetrieb Hautschutz- und Hygienemaßnahmen einhält. Dies gehört zum professionellen Standard. Nur gesunde Mitarbeiter lieben ihren Beruf
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks betont, dass er den Gesundheitsschutz der 250.000 Beschäftigten sehr ernst nimmt. Röhr: "Nur gesunde Mitarbeiter mit gepflegter Haut können gute Leistungen erbringen und werden ihren Beruf lieben." Kontakt
BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Pappelallee 35/37 22089 Hamburg Internet: bgw-online.de Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch EPS-Schäffler / Körner / Jürgen SteinbachTextzusammenstellung: © Ermasch - Presse - Service, Schäffler |