Berufsausstieg und Umschulung meist nicht nötig

BGW: Wirkungsvolle Heil- und Präventionsverfahren, aber noch zu wenig genutzt

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- Hautkrankheiten im Beruf
- Hautschutz im Friseursalon
- Deutsche Erfolge als Modell

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)


Dr. Thomas ReméWährend früher Berufsausstieg und Umschulung zwangsweise die Folgen einer Hauterkrankung im Beruf waren, können heute die meisten Betroffenen im Beruf bleiben. Möglich machen dies sehr wirkungsvolle Heil- und Präventionsverfahren, die allerdings noch viel zu wenig bekannt sind, wie die Berufsgenossen-schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) feststellt.

Die größte Schwierigkeit ist, die Betroffenen schon im Frühstadium der Erkrankung zu "entdecken" und für Präventionsmaßnahmen zu gewinnen. "Das ist nicht leicht, denn Berufsanfänger brechen meist ihre Ausbildung ab, wenn sie Hautprobleme bekommen, und versuchen, woanders einzusteigen – ohne dass wir davon erfahren", so Dr. Thomas Remé, Leitender Arbeitsmediziner der BGW. "Ältere verbergen aus Angst um den Arbeitplatz oft ihre Hautprobleme, so lange es geht." Die Dunkelziffer ist enorm; Experten schätzen, dass die Zahl der nicht gemeldeten Hauterkrankungen um 10 bis 50 Mal höher liegt als die der gemeldeten. Dies wären in Deutschland mehr als 900.000 Fälle im Jahr (2007 wurden über 18.500 Erkrankungen offiziell gemeldet).

Hautarzt spielt entscheidende Rolle

Die entscheidende Instanz ist daher der Arzt, im Regelfall der Hautarzt. Er erfährt am ehesten von seinen Patienten, ob die Ursache für ihr Hautproblem beruflicher Natur ist. Mit einem besonderen "Hautarztbericht" kann und soll er der jeweiligen Berufsgenossenschaft den Fall melden, damit diese schnell die rettenden Maßnahmen einleiten kann. Schnelligkeit ist dabei wichtig, denn, so haben BGW-Untersuchungen ergeben, die meisten Berufsausstiege erfolgen 8 bis 14 Monate nach dem ersten Hautarztbericht.

Stufenverfahren Haut für schnelle Hilfe


HauterkrankungMit dem im Dezember 2005 eingeführten "Stufenverfahren Haut" kommt die Hilfe schnell und unbürokratisch. Zunächst werden relativ einfache und kostengünstige Maßnahmen gewählt, die ohne aufwendige Prüfung des Einzelfalles erfolgen können (Hautschutz-Seminar, Untersuchung und Beratung; siehe Hintergrundtext "Sekundäre und Tertiäre Individualprävention").

Die Besonderheit dabei ist, dass auch die Arbeitssituation der Betroffenen berücksichtigt wird. Denn eine rein dermatologische Behandlung allein reicht oft nicht aus, wenn die Haut im Beruf weiter leidet. Bei Bedarf, also bei hartnäckigerer Erkrankung oder besonderer beruflicher Hautbelastung, kommen stufenartig intensivere Maßnahmen (z.B. stationäre Behandlung; siehe Hintergrundtext) hinzu, deren Einsatz aus Kostengesichtspunkten allerdings vorab geprüft werden muss. Auch die Betriebsärzte, die die konkreten Verhältnisse am Arbeitsplatz oft am besten kennen, werden einbezogen.

80 Prozent schwer Betroffener konnten im Beruf bleiben

"Eine ganz aktuelle bundesweite Studie belegt, dass das Stufenverfahren Haut eine hervorragende Sache ist", berichtet Prof. Swen Malte John, Leiter der Abteilung Dermatologie und Umweltmedizin der Universität Osnabrück. "70 Prozent der hauter-krankten Beschäftigten, die es genutzt haben, haben es als sehr wichtig oder wichtig für sich empfunden. Erste Daten aus einer neuen Studie besagen, dass fast 80 Prozent der Menschen mit schweren Ekzemen, die früher zu einem großen Teil hätten umgeschult werden müssen, dank der eingeleiteten intensiven Maßnahmen in ihrem Beruf bleiben konnten."

Bei 60 Prozent wird kein Hautarztverfahren eingeleitet


Dr. Thomas ReméDennoch: Das Stufenverfahren Haut wird noch zu wenig genutzt. Eine dritte, von der BGW beauftragte Studie, durchgeführt unter Dermatologen im Raum Berlin-Brandenburg im September und Oktober 2008, ergab, dass bei 60 Prozent der Patienten mit vermuteter Berufsdermatose kein Hautarztverfahren eingeleitet wurde – obwohl diejenigen Ärzte, die das Verfahren bereits angewendet haben, es sehr positiv beurteilten (besonders hohe Zustimmung erhielten die Aspekte "ist im Interesse des Patienten", "bin vom Nutzen überzeugt", "verhindert Berufsaufgabe").

Einer der Gründe könnte sein, dass das Verfahren selbst unter Dermatologen doch noch nicht bekannt genug ist – 57 Prozent der angeschriebenen Hautärzte hatten geantwortet und über ihre Erfahrungen mit dem Hautarztverfahren Auskunft gegeben. Es ist zu vermuten, dass unter den 43 Prozent, die nicht antworteten, viele sind, die es noch nicht angewendet haben und daher keine Angaben machen konnten.

Angst um den Arbeitsplatz als Hauptgrund

Ein wichtiger Grund für die zögerliche Nutzung ging allerdings aus der Studie selbst hervor. Offenbar verweigern in vielen Fällen die Patienten die Zustimmung zum Hautarztverfahren – obwohl der Hautarzt in seinem ersten Bericht an die Berufsgenossen-schaft den Arbeitgeber nicht zu nennen braucht. "Die Angst, den Arbeitsplatz zu ge-fährden, steht bei den Betroffenen wohl im Vordergrund", vermutet Dr. Remé von der BGW. "Dabei ist der Arbeitsplatz umso gefährdeter, je länger die Betroffenen warten und je später sie sich helfen lassen. Die frühzeitige, berufsbezogene Therapie und Schulung hingegen ist die beste Maßnahme zur Sicherung des Arbeitsplatzes."

Kontakt

BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Pappelallee 35/37
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Internet: bgw-online.de


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Textzusammenstellung: © Ermasch - Presse - Service, Schäffler
Fotos: © EPS-Schäffler / Eric Schäffler / BGW
Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) /
health & sience communication / Dr. Thomas Remé

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