Innovative Therapie von Rückenschmerzen Anspruch auf Schmerztherapie - aktuelle Rechtslage |
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![]() Nicht oder nicht ausreichend behandelte chronische Schmerzen lähmen die individuelle und soziale Aktivität des Patienten, machen ihn ängstlich und depressiv, können ihm das Weiterleben zur Qual werden lassen und ihn äußerstenfalls zum Suizid treiben. Solche Folgen einer unterlassenen oder nicht ausreichenden Schmerztherapie verletzen die Würde des Menschen und sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Auch deswegen müssen von Rechts wegen die heute anerkannten Verfahren zur Schmerzbekämpfung ausgeschöpft werden. ![]() Der Bundesgerichtshof räumt einer wirksamen Schmerzbekämpfung einen so hohen Rang ein, dass er die Ermöglichung eines Todes in Würde und Schmerzfreiheit als höherwertiges Rechtsgut ansieht als die Aussicht, unter schwersten Schmerzen noch kurze Zeit länger leben zu müssen (indirekte Sterbehilfe). Diesem Grundverständnis entspricht es, auch die Sedierung im Terminalstadium für zulässig zu halten, d.h. die Dämpfung oder Ausschaltung des Bewusstseins, wenn die sonstigen palliativ-medizinischen Möglichkeiten der Schmerzbekämpfung versagen. Weitere Informationen: AWD Pharma www.awd-pharma.com BPI Service GmbH www.bpi-service.de Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch EPS-Schäffler / Günter PlumpTextzusammenstellung: © Ermasch - Presse - Service, Schäffler / Günter Plump |